Wir dürfen wieder Gäste empfangen!

Wer darf zu uns kommen?
Gäste aus dem ganzen Bundesgebiet dürfen zu uns kommen!

Was wird benötigt?
genesene Personen, die bereits Corona hatten, benötigen einen ärztlichen Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)
vollständig Geimpfte (2 Wochen nach der 2. Impfung) – als Nachweis dient hier der Impfausweis
alle anderen Gäste benötigen einen tagesaktuellen Negativ-Test (nicht älter als 24 Std.). Bei längeren Aufenthalten muss immer nach 3 weiteren Aufenthaltstagen eine erneute Testung erfolgen und das Ergebnis dem Vermieter vorgezeigt werden.

Der Nachweis ist bei Ankunft, vor dem Bezug der Ferienwohnung vorzuzeigen. Auf dem Dokument muss der Name des Gastes klar erkennbar sein.
Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr!

Wir freuen uns auf Sie!